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Nettolohnoptimierung Digitale Essensmarken

Mit der digitale Essensmarke erhalten Arbeitnehmer bis zu 6,27 € mehr Netto/täglich durch Essenszuschuss (§8 Abs. 2 EStG) Für jeden Mitarbeiter (Aushilfen) Es wird keine Kantine benötigt Steuerfrei bis zu 558 €/Jahr (bei 15 Marken im Monat) Steuerbegünstigt bis zu 1128 €/Jahr (bei 15 Marken im Monat) Zusätzlich zum Gehalt Abrechnung nach Mitarbeiterverbrauch Deutschlandweit einlösbar   Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail....

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Nettolohnoptimierung

Im Rahmen von Bonuszahlungen können Sie auf der Grundlage des § 37 b EStG Ihrem Arbeitnehmer bis zu 10.000,00 € p.a steueroptimiert zukommen lassen.   Diese Zahlungen werden mit 30% (+ Soli + ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuert und sich sozialversicherungspflichtig.   So können Sie insbesondere auch für Führungskräfte Bonuszahlungen nettolohnoptimiert abbilden und gleichzeitig Ihre Lohnnebenkosten senken.     Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail....

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Nettolohnoptimierung

  Die SRC-Prepaid-Kreditkarten-Lösung kann weiterhin auch im Rahmen der Erholungsbeihilfen eingesetzt werden.   Siehe auch § 40 Abs. 2 Nr 3 EstG.   Hier kann die SRC Prepaid-Kreditkarte mit 156,00 € für den Mitarbeiter, 104,00 € für den Ehepartner sowie 52,00 € für jedes Kind aufgeladen werden.   Dieser Zuschuss wird dann nur mit 25% (+ Soli + ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuert.   Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail....

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Nettolohoptimierung

Sachbezüge sind steuerlich begünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt werden.   Die Steuervorteile über Sachbezüge können Sie bis zu einer Freigrenze von 44,00 € im Monat nutzen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Bis zu dieser Höhe fallen weder für Sie als Arbeitgeber noch für Ihre Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsabgaben an.   Ihre Mitarbeiter können durch den monatlichen 44,00  € (50,- € ab 01/2022) Sachbezug bis zu...

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Nettolohnoptimierung

Bei persönlichen Anlässen Ihrer Mitarbeiter sind noch einmal jeweils zusätzlich 60,- € möglich - bis zu 3 x pro Jahr.   Siehe auch s. § 19.6 Absatz 1 LStR.   Beispiele für Anlässe: Geburtstag Hochzeit Einschulung des Kindes Jubiläum   Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail....

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Nettolohnoptimierung

Auf der Grundlage des § 22 Nr. 3 EStG „Vermietung einer Werbefläche“ können Sie als Arbeitgeber eine Werbefläche auf dem Auto, dem Motorrad oder auch dem Fahrrad Ihres Mitarbeiters mieten.   Somit können Sie Ihren Mitarbeitern 255,00 € p.a. bzw. 21,25 € pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen.   Diesen Betrag können Sie zusätzlich auf die SRC Prepaid-Kreditkarte aufladen oder für die anderen SRC Lösungen im Rahmen einer...

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