Erholungsbeihilfen

Erholungsbeihilfen

 

Die SRC-Prepaid-Kreditkarten-Lösung kann weiterhin auch im Rahmen der Erholungsbeihilfen eingesetzt werden.

 

Siehe auch § 40 Abs. 2 Nr 3 EstG.

 

Hier kann die SRC Prepaid-Kreditkarte mit 156,00 € für den Mitarbeiter, 104,00 € für den Ehepartner sowie 52,00 € für jedes Kind aufgeladen werden.

 

Dieser Zuschuss wird dann nur mit 25% (+ Soli + ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuert.

 

Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail.

Date

30. April 2017

Category

Nettolohnoptimierung

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