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Nettolohoptimierung

Sachbezüge sind steuerlich begünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt werden.   Die Steuervorteile über Sachbezüge können Sie bis zu einer Freigrenze von 44,00 € im Monat nutzen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Bis zu dieser Höhe fallen weder für Sie als Arbeitgeber noch für Ihre Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsabgaben an.   Ihre Mitarbeiter können durch den monatlichen 44,00  € (50,- € ab 01/2022) Sachbezug bis zu...

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Nettolohnoptimierung

Bei persönlichen Anlässen Ihrer Mitarbeiter sind noch einmal jeweils zusätzlich 60,- € möglich - bis zu 3 x pro Jahr.   Siehe auch s. § 19.6 Absatz 1 LStR.   Beispiele für Anlässe: Geburtstag Hochzeit Einschulung des Kindes Jubiläum   Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail....

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