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Nettolohnoptimierung

Im Rahmen von Bonuszahlungen können Sie auf der Grundlage des § 37 b EStG Ihrem Arbeitnehmer bis zu 10.000,00 € p.a steueroptimiert zukommen lassen.   Diese Zahlungen werden mit 30% (+ Soli + ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuert und sich sozialversicherungspflichtig.   So können Sie insbesondere auch für Führungskräfte Bonuszahlungen nettolohnoptimiert abbilden und gleichzeitig Ihre Lohnnebenkosten senken.     Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail....

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